In diesem Beitrag möchte ich dir Antworten auf die häufigsten Fragen liefern, die aufkommen, wenn du nebenberuflich selbstständig bist oder dich nebenb… Erstens: Wenn Sie Ihrem Chef Konkurrenz machen, darf er das untersagen. Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Go zur nebenberuflichen Existenzgründung erhalten, geht es nun noch darum, administrative Aufgaben zu erledigen. Arbeitgeber informieren Grundsätzlich gilt, dass Ihnen frei steht sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Gegenüber deinem Arbeitgeber gelten die folgenden Spielregeln: Du darfst ihm mit deiner Selbstständigkeit keine direkte Konkurrenz machen Bei vielen Arbeitnehmern enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebengewerbe. Jeder Fall wird individuell betrachtet, wobei die Grenzen zwischen einer hauptberuflichen und einer nebenberuflichen Selbstständigkeit oftmals fließend sind. Die Möglichkeit sich selbst zu verwirklichen und gleichzeitig den finanziellen Schutz des Arbeitgebers zu haben. Davon mal abgesehen, wäre es auch ratsam dies zu tun, um den Arbeitgeber nicht gegen sich aufzubringen oder Missverständnisse entstehen zu lassen. Auf jeden Fall ist es wichtig, den Arbeitgeber vor der Aufnahme der Selbstständigkeit zu informieren. 2 | Die Arbeitgeber-Informationspflicht. In Deutschland herrscht Berufsfreiheit und der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf die Freizeit seiner … Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit, sei sie selbstständiger oder unselbstständiger Natur, mitzuteilen. In der Regel schreibt die entsprechende Klausel vor, dass das Nebengewerbe der Zustimmung des Arbeitgebers … Rahmenbedingungen für das Gründen neben dem Job; Die ersten Schritte für die Gründung eines Start. Davon mal abgesehen, wäre es auch ratsam dies zu tun, um den Arbeitgeber nicht gegen sich aufzubringen oder Missverständnisse entstehen zu lassen. Informieren solltest du ihn allerdings schon, allein aus Gründen der Fairness und Transparenz. Oft ist es auch Pflicht, den Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren. Mein Tipp ist, dem Arbeitgeber die nebenberufliche Selbstständigkeit zu melden. Auch ist es nicht erlaubt, dass Sie in ein Konkurrenzverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber treten. Ob Sie dabei selbstständig arbeiten oder abhängig beschäftigt sind, spielt keine Rolle. Oft ist es auch Pflicht, den Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren. Informieren Sie dennoch in jedem Fall Ihren Arbeitgeber! Des Weiteren sollte man auf die Regelungen im Arbeitsvertrag achten. Wichtige Infos zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht generell verbieten.Dennoch unterliegen Sie der Meldepflicht und müssen Ihren Chef von der Tatsache unterrichten.
Deshalb lohnt es sich, das Geschäftskonzept zunächst im Rahmen eines Nebenerwerbs zu testen. Vielmehr regelt Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) eine freie Berufswahl. Dein Arbeitgeber kann dir eine nebenberufliche Selbstständigkeit in den meisten Fällen nicht untersagen.